Auch unverschuldet kann es zu einer Abflussverstopfung kommen. Schon allein Haare, die regelmäßig im Abfluss landen, können eine Verstopfung von Rohren oder Abflüssen begünstigen.
Abwasserrohre und deren Instandhaltung und ggf. auch Instandsetzung fallen in der Regel dem Vermieter zu. Somit ist auch der Vermieter in der Pflicht, dem Mieter ein nutzbares Abwassersystem innerhalb des Hauses zur Verfügung zu stellen.
Eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters zur regelmäßigen Kontrolle der Abwasserrohre innerhalb des Hauses besteht nicht. Dies trifft nur auf Rohrleitungen außerhalb des Mietshauses zu, wobei hier regelmäßig vorgeschriebene gesetzliche Dichtheitsprüfungen durchgeführt werden müssen.
Auch wenn grundsätzlich der Vermieter für Rohrverstopfungen aufkommen muss, so gibt es eine Reihe an Ausnahmen. Diese gehen allgemein von einer direkten Schuld des Vermieters an der Verstopfung aus, sodass in diesen speziellen Fällen der Mieter selbst in der Pflicht ist.
Häufig führt hier besonders die unsachgemäße Nutzung des Spülbeckens oder Toiletten dazu, das re rechtlich von einer “nicht vertragsmäßigen Nutzung des Mieters” ausgegangen wird, sodass die Kosten der Reinigung auch beim Mieter hängen bleiben.
Gründe für diese Art von selbstverschuldeten Rohrverstopfungen sind:
Kommt es zu einer Rohrverstopfung innerhalb des Hauses und es wird durch die Art und vor allem dem Ort der Verstopfung nicht deutlich welche Mietpartei verantwortlich gemacht werden kann, so bleiben die Kosten beim Vermieter.
Möchte der Vermieter die Kosten einer Verstopfung auf die Mieter übertragen, so ist ein Nachweis erforderlich, der die unsachgemäße Nutzung der Toilette oder Spüle durch den Mieter nachweist.
Am Beispiel:
Kommt es in regelmäßigen Abständen zu Rohrverstopfungen, kann der Grund auch in einem Baumangel innerhalb des Abwasserrohrsystems liegen. Dieser Mangel und die daraus entstehenden Probleme sind alleinige Sache des Vermieters.
Dies gilt ebenso für nicht beeinflussbare Faktoren durch den Mieter, wie z.B. Verkalkung der Rohre.
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